Ebay: Bewertung als „Abzocker“ muss entfernt werden !
Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 13.02.2012, AZ 28 O 44/12 mittels einstweiliger Verfügung entschieden, dass eine Bewertung im Rahmen des Ebay-Bewertungsportals mit dem Wortlaut „Das ist doch ein Abzocker“ unzulässig ist und untersagte insoweit die Verwendung dieser Bezeichnung….