So abstrus es klingen mag; die Vervielfältigung von Noten, etwa bei den kürzlich abgelaufenen Martinsumzügen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Rechtlich können sich die betreffenden Personen für eine legale Vervielfältigung nur durch entsprechende Zahlungen und Vereinbarungen mit der Gema absichern.