Immobilienrecht


Das Immobilienrecht befasst sich mit dem umfassenden Bereich der Immobilie. Dieser Bereich beinhaltet die Überprüfung und Hilfestellung bei Kaufverträgen, die Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen von Leistungsstörungen oder Mängeln im Vertragsverhältnis und etwa rechtliche Beratung abseits der rechtlichen Normverträge, etwa im Bereich Optionsverträge / Verträge mit Benennungsrecht oder unter aufschiebender Bedingung.

Auch das Mietrecht gehört in dieses Gebiet sowie das private Baurecht bei Verträgen mit Bauunternehmern, Handwerkern und sonstigen Personen oder Firmen.
Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung von Immobiliengeschäften und dem Umstand, dass es hier häufig um hohe Investitionssummen geht, ist hier eine rechtliche Abklärung häufig von Vorteil.

PROJEKTENTWICKLUNGSRECHT

Ein Teilschwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich Projektentwicklungsrecht für Handels- und Gewerbeimmobilien. Projektentwicklung bedeutet die Entwicklung einer Immobilie vom Zeitpunkt der Grundstückssicherung / des Grundstückserwerbs über die Phase der Baurechtsklärung bzw. -schaffung bis hin zum Abschluss fertiger Mietverträge sowie der Überführung fertig projektierter Immobilien in eventuelle Objektgesellschaften. Hierbei treffen eine Vielzahl rechtlicher Materien aufeinander.

Ich bin im Rahmen des Projektentwicklungsrechts überwiegend im Rahmen der Begleitung von Investoren oder Projektentwicklern tätig. Ich begleite Sie hierbei über den gesamten Prozess der Projektierung hinweg.
Ich biete rechtliche Beratung im Bereich der Grundstückssicherung, verhandle entsprechende Verträge mit potentiellen Nutzern und unterstütze bei der Klärung von Baurechten. Der gesamte Projektentwicklungsbereich bedarf einer eingehenden rechtlichen Begleitung durch verschiedenste Rechtsgebiete.
Nicht zuletzt aufgrund der hohen Investitionssummen, der vertragsrechtlichen und teilweise öffentlich-rechtlichen Gegebenheiten und Fragestellungen bedarf es hier eingehender Rechtsberatung, um zu einem erfolgreichen Abschluss zu kommen.

INFORMATIONEN

Die Entwicklung einer Immobilie kann mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen. Nach der eigentlichen Entdeckung des Grundstückes gilt es zunächst, vertragliche Sicherung des Grundstückes herbeizuführen. Bereits hier ist rechtliche Beratung unerlässlich, um keine Fehler im Bereich der Grundstückssicherung zu begehen.
Nach erfolgreicher Sicherung bzw. bereits parallel hierzu müssen Baurechte geklärt werden und wirtschaftlich werthaltige Verträge mit potenziellen Nutzern / Mietern geschlossen werden.


Es gilt weiterhin, eine erfolgreiche Realisierung des Projekts durchzuführen. Auch hier sollte rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, die ich Ihnen aufgrund meiner Erfahrung in diesem Bereich gerne zur Verfügung stelle.


Ich begleite Sie während des gesamten Prozesses der Abwicklung von Projekten sowohl im gewerblichen Bereich als auch als privater Investor.

Tätigkeitsgebiete
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