Über den Fall…
Wir haben einen Mandanten betreut, der von einem ehemaligen Bekannten auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch genommen wurde.
Die Parteien waren ehemals Freunde, der Gegner hatte unserem Mandanten urpsprünglich eine größere Summe Geld geliehen.
Als unser Mandant das Geld später zurückzahlen wollte, teilte der jetzige Gegner mit, er könne das Geld behalten und vollzog so nach unserer Auffassung eine Schenkung oder verzichtete jedenfalls auf die Rückzahlung.
Trotzdem kam es Jahre später dazu, dass der Gegner von dieser Abrede nichts mehr wissen wollte und das Darlehen zurückverlangte.
In 2 Instanzen wurde die diesseitige Rechtsauffassung auch nach Zeugenbeweis bestätigt. Unser Mandant musste insoweit keine Zahlung mehr an den Gegner leisten.
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